Folgend möchte ich Ihnen eine kleine Auswahl meiner Fachpublikationen vorstellen. Folgen Sie zum betrachten einfach der entsprechenden Verlinkung zur Publikation.
Als Sachverständiger habe ich im Laufe meiner Karriere zahlreiche Presseartikel verfasst, um mein Wissen und meine Erfahrungen mit anderen zu teilen. Ich sehe es als meine Aufgabe an, mein Wissen und meine Erfahrung zu verbreiten und damit dazu beizutragen, dass der Beruf des Sachverständigen transparenter und zugänglicher wird.
Als Sachverständiger biete ich eigene Seminare an, in denen ich mein Fachwissen und meine Erfahrung auf meinem Gebiet teile.
In meinen Weiterbildungen können Teilnehmer von meinem umfangreichen Know-how profitieren und lernen, wie sie ihre Arbeit effizienter gestalten und Probleme erfolgreich lösen können. Mit meinem Seminarangebot möchte ich dazu beitragen, dass die Teilnehmer ihr Potenzial voll ausschöpfen und ihre Karrierechancen verbessern können.
Eigene Seminare – Der Richter und der Sachverständige: In diesem Seminar erlenen Sie Tricks und Tipps aus Sachverständigen-Sicht , sowie Lösungsansätze für eine effektive Sachverständigenarbeit, um die Denkweise des Richters besser zu verstehen, und so eine optimale Zusammenareit zu erreichen.
Bei einem Gerichtsgutachten wird zur Klärung einer Sachlage ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger damit beauftragt, eine vom Gericht gestellte Beweisbeschlussfrage, nach einem gemeinsam mit den Parteien durchgeführtem Ortstermin, an Hand der Inaugenscheinnahme und seines Fachwissens zu klären. Hierbei ist im gerichtlichen Verfahren unbedingt die Parteiengleichheit einzuhalten. (Walter Heinrichs)
Unsere Gutachten haben wir u.a. schon für folgende Gerichte erstellen dürfen:
Das selbständige Beweisverfahren (rüher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.
Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen. (Wikipedia)
Sie können unser Sachverständigenbüro auch für die Teil- oder Komplettbetreuung Ihrer Metallbau-Maßnahmen beauftragen: Hierzu zählen die Planung, Abnahme und Prüfung von Objekten ebenso wie die Prüfung von Rechnungen und Aufträgen. Zudem führen wir auch Qualitätssicherungen für Metallbau-Maßnahmen durch. Teilen Sie uns Ihr konkretes Anliegen gerne mit!
Bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an benachbarten Wohnungen und Gebäuden entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden vorher bereits vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es vor Beginn solcher Bauarbeiten zu empfehlen, eine Beweissicherung durchzuführen. Kontaktieren Sie unser Sachverständigenbüro, wenn Sie sich für eine solche Beweissicherung interessieren.
Als Sachverständige beraten wir Sie bei Walter Heinrichs zu allen Fragen der Statik und Standsicherheit und überprüfen verdeckte Mängel. Das kann beispielsweise durch eine Bauteilöffnung geschehen. Unterstützung bei der Prüfung und Überwachung von Baumaßnahmen erhalten wir von einem Statiker-Büro und einem Metallografie-Unternehmen zur Werkstoffprüfung. Für unsere Prüfungs- und Überwachungsleistungen kooperieren wir u.a. mit der Fachhochschule Aachen. Sprechen Sie uns an!
Bei Walter Heinrichs beraten wir Sie als Sachverständige umfassend bei allen Ausführungen im Stahl- und Metallbau – bereits vor Auftragsbeginn. Die Prüfung der norm- und fachgerechten Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Basis des aktuellen Normenwerks und gemäß der anerkannten Regeln der Technik. In unseren Beratungen profitieren Sie von unserem langjährigen Fachwissen in Verbindung mit der aktuellsten Fachliteratur. Wir freuen uns auf Ihre Beratungsanfrage!