Walter Heinrichs

COOKIES UND HOMEPAGETOOLS!

Diese Cookie-Erklärung gilt für die Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums.

1. Einführung

Unsere Website, https://www.heinrichs-sv.de (im folgenden: „Die Website“) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden all diese unter „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine einfache kleine Datei, die gemeinsam mit den Seiten einer Internetadresse versendet und vom Webbrowser auf dem PC oder einem anderen Gerät gespeichert werden kann. Die darin gespeicherten Informationen können während folgender Besuche zu unseren oder den Servern relevanter Drittanbieter gesendet werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Teil des Programmcodes, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (auch Pixel-Tag genannt), ist ein kleines unsichtbares Textfragment oder Bild auf einer Website, das benutzt wird, um den Verkehr auf der Website zu überwachen. Um dies zu ermöglichen werden diverse Daten von Ihnen mittels Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionelle Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass Teile unserer Website richtig funktionieren und Ihre Nutzervorlieben bekannt bleiben. Durch das Platzieren funktionaler Cookies machen wir es Ihnen einfacher unsere Website zu besuchen. Auf diese Weise müssen Sie bei Besuchen unserer Website nicht wiederholt die gleichen Informationen eingeben, oder Ihre Gegenstände bleiben beispielsweise in Ihrem Warenkorb bis Sie bezahlen. Wir können diese Cookies ohne Ihr Einverständnis platzieren.

5.2 Analysecookies

Da Statistiken anonym erfasst werden, ist keine Erlaubnis erforderlich, um analytische Cookies zu platzieren.

5.3 Soziale-Medien-Buttons

Auf unserer Website haben wir Schaltflächen für Facebook und WhatsApp eingefügt, um Webseiten (z. B. „Gefällt mir“, „Anheften“) oder Teilen (z. B. „Tweet“) in sozialen Netzwerken wie Facebook und WhatsApp zu unterstützen. Diese Schaltflächen verwenden einen Code, der von Facebook und WhatsApp selbst stammt. Dieser Code platziert Cookies. Diese Social-Media-Schaltflächen können auch bestimmte Informationen speichern und verarbeiten, so dass Ihnen eine personalisierte Werbung angezeigt werden kann.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern kann), um zu erfahren, wie sie mit Ihren (persönlichen) Daten umgehen, die sie mithilfe dieser Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. Facebook und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Platzierte Cookies

Verschiedenes

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, stimmen Sie zu, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Ihre Rechte auf persönliche Daten

Sie haben in Bezug auf Ihre persönlichen Daten die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht zu wissen, warum Ihre persönlichen Daten gebraucht werden, was mit ihnen passiert und wie lange diese verwahrt werden.
  • Zugriffsrecht: Sie haben das Recht Ihre uns bekannten persönlichen Daten einzusehen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht wann immer Sie wünschen, Ihre persönlichen Daten zu ergänzen, zu korrigieren sowie gelöscht oder blockiert zu bekommen.
  • Wenn Sie uns Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten gegeben haben, haben Sie das Recht dieses Einverständnis zu widerrufen und Ihre persönlichen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datentransfer Ihrer Daten: Sie haben das Recht, alle Ihre persönlichen Daten von einem Kontrolleur anzufordern und in ihrer Gesamtheit zu einem anderen Kontrolleur zu transferieren.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir entsprechen dem, es sei denn es gibt berechtigte Gründe für die Verarbeitung.

 

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

8. Aktivierung/Deaktivierung und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden um automatisch oder manuell Cookies zu löschen. Sie können außerdem spezifizieren ob spezielle Cookies nicht platziert werden sollen. Eine andere Möglichkeit ist es Ihren Internetbrowser derart einzurichten, dass Sie jedes Mal benachrichtigt wirst, wenn ein Cookie platziert wird. Für weitere Information über diese Möglichkeiten beachten Sie die Anweisungen in der Hilfesektion Ihres Browsers.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden diese neu platziert wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

9. Kontaktdaten

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Deutsche Sachverständigen Akademie
Witzerather Str. 11
D – 52152 Simmerath

E-Mail: info@heinrichs-sv.de
Telefon: +49 2473 / 87 413

Walter Heinrichs

Meine Presseartikel

Als Sachverständiger habe ich im Laufe meiner Karriere zahlreiche Presseartikel verfasst, um mein Wissen und meine Erfahrungen mit anderen zu teilen. Ich sehe es als meine Aufgabe an, mein Wissen und meine Erfahrung zu verbreiten und damit dazu beizutragen, dass der Beruf des Sachverständigen transparenter und zugänglicher wird.

Eigene Seminare

Als Sachverständiger biete ich eigene Seminare an, in denen ich mein Fachwissen und meine Erfahrung auf meinem Gebiet teile.
In meinen Weiterbildungen können Teilnehmer von meinem umfangreichen Know-how profitieren und lernen, wie sie ihre Arbeit effizienter gestalten und Probleme erfolgreich lösen können. Mit meinem Seminarangebot möchte ich dazu beitragen, dass die Teilnehmer ihr Potenzial voll ausschöpfen und ihre Karrierechancen verbessern können.

Eigene Seminare – Der Richter und der Sachverständige: In diesem Seminar erlenen Sie Tricks und Tipps aus Sachverständigen-Sicht , sowie Lösungsansätze für eine effektive Sachverständigenarbeit, um die Denkweise des Richters besser zu verstehen, und so eine optimale Zusammenareit zu erreichen.

Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten wird zur Klärung einer Sachlage ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger damit beauftragt, eine vom Gericht gestellte Beweisbeschlussfrage, nach einem gemeinsam mit den Parteien durchgeführtem Ortstermin, an Hand der Inaugenscheinnahme und seines Fachwissens zu klären. Hierbei ist im gerichtlichen Verfahren unbedingt die Parteiengleichheit einzuhalten. (Walter Heinrichs)

 

Unsere Gutachten haben wir u.a. schon für folgende Gerichte erstellen dürfen:

  • Landgericht & Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Kassel
  • Amtsgericht Eschweiler
  • Amtsgericht Jülich
  • Amtsgericht Schleiden
  • Amtsgericht Heinsberg
  • Amtsgericht Heilbronn
  • Amtsgericht Crailsheim
  • Amtsgericht Wolfenbüttel

Selbstständiges Beweisverfahren

Das selbständige Beweisverfahren (rüher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.

Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen. (Wikipedia)

Fachpublikationen

Als Sachverständiger für das Metallbauer-Handwerk bin ich auch publizistisch tätig und veröffentliche regelmäßig Fachartikel in einschlägigen Branchenmagazinen, u.a. für das Fachmagazin M&T, Metallbau, Metall Markt. Sprechen Sie mich an, wenn Sie einen fachkundigen Metallbau-Experten für Ihr Medium als Autor beauftragen wollen.
 
Letzte Autorentätigkeit für die Buchveröffentlichung:

BVS Infobrief

Das nächste eigene Seminar:
„Sich besser verstehen. Gutachterliche Tätigkeit trifft auf richterliches Denken“ gemeinsam mit Dr. Tobias Friedhoff Richter am Landgericht Frankfurt.
 

Betreuung von Metallbau-Maßnahmen

Sie können unser Sachverständigenbüro auch für die Teil- oder Komplettbetreuung Ihrer Metallbau-Maßnahmen beauftragen: Hierzu zählen die Planung, Abnahme und Prüfung von Objekten ebenso wie die Prüfung von Rechnungen und Aufträgen. Zudem führen wir auch Qualitätssicherungen für Metallbau-Maßnahmen durch. Teilen Sie uns Ihr konkretes Anliegen gerne mit!

Beweissicherung

Bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an benachbarten Wohnungen und Gebäuden entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden vorher bereits vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es vor Beginn solcher Bauarbeiten zu empfehlen, eine Beweissicherung durchzuführen. Kontaktieren Sie unser Sachverständigenbüro, wenn Sie sich für eine solche Beweissicherung interessieren.

Prüfung und Überwachung

Als Sachverständige beraten wir Sie bei Walter Heinrichs zu allen Fragen der Statik und Standsicherheit und überprüfen verdeckte Mängel. Das kann beispielsweise durch eine Bauteilöffnung geschehen. Unterstützung bei der Prüfung und Überwachung von Baumaßnahmen erhalten wir von einem Statiker-Büro und einem Metallografie-Unternehmen zur Werkstoffprüfung. Für unsere Prüfungs- und Überwachungsleistungen kooperieren wir u.a. mit der Fachhochschule Aachen. Sprechen Sie uns an!

Beratung

Bei Walter Heinrichs beraten wir Sie als Sachverständige umfassend bei allen Ausführungen im Stahl- und Metallbau – bereits vor Auftragsbeginn. Die Prüfung der norm- und fachgerechten Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Basis des aktuellen Normenwerks und gemäß der anerkannten Regeln der Technik. In unseren Beratungen profitieren Sie von unserem langjährigen Fachwissen in Verbindung mit der aktuellsten Fachliteratur. Wir freuen uns auf Ihre Beratungsanfrage!

Privatgutachten

Neben Gerichtsgutachten erstellt unser Sachverständigenbüro auch Privatgutachten. Diese sogenannten Parteigutachten untersuchen und beurteilen ungeklärte Sachverhalte mit der erforderlichen, fachlich fundierten Tiefe auf einer unabhängigen und unparteiischen Basis. Als Institution, Unternehmen oder Privatperson können Sie ein sachverständiges Privatgutachten jederzeit selbst beauftragen und für Beweiszwecke vor Gericht verwenden. Im Gegensatz zum gerichtlich angeordneten Gerichtsgutachten gilt das Privatgutachten prozessrechtlich als Parteivortrag.
 
Institutionen, Firmen und Kommunen, für die wir bereits als Privatgutachter tätig waren, sind:

Sachkundeprüfung nach § 8 der HWO

Auch bei einer (noch) nicht absolvierten Meisterprüfung können Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Als dazu berechtigter Sachverständige können wir Ihnen die Ausnahmebewilligung zur selbstständigen Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks erteilen. Im Rahmen der Sachkundeprüfung nach §8 der Handwerksordnung (HwO) prüfe ich Ihre theoretischen und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ab und dokumentiere diese für die Handwerkskammer.
 
Berücksichtigt werden u.a.:
  • bisherige berufliche Tätigkeiten und Erfahrungen
 
Bestandteile der Prüfung sind:
  • Die Theorie: Technische Mathematik, Technologie, Arbeitsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Das Fachgespräch
  • Die Handfertigungsprobe
 
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch bei der Handwerkskammer Aachen.