Walter Heinrichs

Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT!

Ich bin bemüht, meine Website gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Mein Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – einen möglichst einfachen, verständlichen und gleichwertigen Zugang zu Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu ermöglichen.

Mein Anspruch an Barrierefreiheit
Ich lege großen Wert auf eine klare, übersichtliche und verständliche Struktur meiner Website. Dazu gehören:

  • alternative Navigationswege, wie meine Sitemap und die gut sichtbaren Footer‑Links
  • mehrere Kontaktmöglichkeiten, darunter Telefon, E‑Mail und ein Kontaktformular
  • textbasierte Informationen, die unabhängig von interaktiven Elementen wie Karten oder Plugins nutzbar sind
  • redundante Zugänge, damit wichtige Inhalte auf mehreren Wegen erreichbar sind
  • klare Sprache, um Inhalte möglichst verständlich zu vermitteln


Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass meine Website auch ohne Maus, ohne Touch‑Gesten oder ohne externe Dienste genutzt werden kann.

Regelmäßige Überprüfung
Ich überprüfe meine Website in regelmäßigen Abständen auf mögliche Barrieren und arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern. Dabei berücksichtige ich sowohl technische Entwicklungen als auch Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern.

Trotz sorgfältiger Umsetzung kann es vorkommen, dass einzelne Bereiche nicht vollständig barrierefrei sind. Dies kann beispielsweise durch technische Einschränkungen, eingebettete Inhalte von Drittanbietern oder bauliche Gegebenheiten entstehen, die ich nicht beeinflussen kann.

Ihre Rückmeldung hilft mir weiter
Sollten Sie auf Barrieren stoßen, Schwierigkeiten bei der Nutzung haben oder Hinweise zur Verbesserung meiner digitalen Barrierefreiheit geben möchten, freue ich mich über Ihre Nachricht. Jede Rückmeldung unterstützt mich dabei, das Angebot weiter zu optimieren und für alle Menschen zugänglich zu gestalten.

Kontakt für Hinweise zur Barrierefreiheit: info@heinrichs-sv.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Walter Heinrichs

Meine Presseartikel

Als Sachverständiger habe ich im Laufe meiner Karriere zahlreiche Presseartikel verfasst, um mein Wissen und meine Erfahrungen mit anderen zu teilen. Ich sehe es als meine Aufgabe an, mein Wissen und meine Erfahrung zu verbreiten und damit dazu beizutragen, dass der Beruf des Sachverständigen transparenter und zugänglicher wird.

Eigene Seminare

Als Sachverständiger biete ich eigene Seminare an, in denen ich mein Fachwissen und meine Erfahrung auf meinem Gebiet teile.
In meinen Weiterbildungen können Teilnehmer von meinem umfangreichen Know-how profitieren und lernen, wie sie ihre Arbeit effizienter gestalten und Probleme erfolgreich lösen können. Mit meinem Seminarangebot möchte ich dazu beitragen, dass die Teilnehmer ihr Potenzial voll ausschöpfen und ihre Karrierechancen verbessern können.

Eigene Seminare – Der Richter und der Sachverständige: In diesem Seminar erlenen Sie Tricks und Tipps aus Sachverständigen-Sicht , sowie Lösungsansätze für eine effektive Sachverständigenarbeit, um die Denkweise des Richters besser zu verstehen, und so eine optimale Zusammenareit zu erreichen.

Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten wird zur Klärung einer Sachlage ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger damit beauftragt, eine vom Gericht gestellte Beweisbeschlussfrage, nach einem gemeinsam mit den Parteien durchgeführtem Ortstermin, an Hand der Inaugenscheinnahme und seines Fachwissens zu klären. Hierbei ist im gerichtlichen Verfahren unbedingt die Parteiengleichheit einzuhalten. (Walter Heinrichs)

 

Unsere Gutachten haben wir u.a. schon für folgende Gerichte erstellen dürfen:

  • Landgericht & Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Kassel
  • Amtsgericht Eschweiler
  • Amtsgericht Jülich
  • Amtsgericht Schleiden
  • Amtsgericht Heinsberg
  • Amtsgericht Heilbronn
  • Amtsgericht Crailsheim
  • Amtsgericht Wolfenbüttel

Selbstständiges Beweisverfahren

Das selbständige Beweisverfahren (rüher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.

Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen. (Wikipedia)

Fachpublikationen

Als Sachverständiger für das Metallbauer-Handwerk bin ich auch publizistisch tätig und veröffentliche regelmäßig Fachartikel in einschlägigen Branchenmagazinen, u.a. für das Fachmagazin M&T, Metallbau, Metall Markt. Sprechen Sie mich an, wenn Sie einen fachkundigen Metallbau-Experten für Ihr Medium als Autor beauftragen wollen.
 
Letzte Autorentätigkeit für die Buchveröffentlichung:

BVS Infobrief

Das nächste eigene Seminar:
“Sich besser verstehen. Gutachterliche Tätigkeit trifft auf richterliches Denken” gemeinsam mit Dr. Tobias Friedhoff Richter am Landgericht Frankfurt.
 

Betreuung von Metallbau-Maßnahmen

Sie können unser Sachverständigenbüro auch für die Teil- oder Komplettbetreuung Ihrer Metallbau-Maßnahmen beauftragen: Hierzu zählen die Planung, Abnahme und Prüfung von Objekten ebenso wie die Prüfung von Rechnungen und Aufträgen. Zudem führen wir auch Qualitätssicherungen für Metallbau-Maßnahmen durch. Teilen Sie uns Ihr konkretes Anliegen gerne mit!

Beweissicherung

Bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an benachbarten Wohnungen und Gebäuden entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden vorher bereits vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es vor Beginn solcher Bauarbeiten zu empfehlen, eine Beweissicherung durchzuführen. Kontaktieren Sie unser Sachverständigenbüro, wenn Sie sich für eine solche Beweissicherung interessieren.

Prüfung und Überwachung

Als Sachverständige beraten wir Sie bei Walter Heinrichs zu allen Fragen der Statik und Standsicherheit und überprüfen verdeckte Mängel. Das kann beispielsweise durch eine Bauteilöffnung geschehen. Unterstützung bei der Prüfung und Überwachung von Baumaßnahmen erhalten wir von einem Statiker-Büro und einem Metallografie-Unternehmen zur Werkstoffprüfung. Für unsere Prüfungs- und Überwachungsleistungen kooperieren wir u.a. mit der Fachhochschule Aachen. Sprechen Sie uns an!

Beratung

Bei Walter Heinrichs beraten wir Sie als Sachverständige umfassend bei allen Ausführungen im Stahl- und Metallbau – bereits vor Auftragsbeginn. Die Prüfung der norm- und fachgerechten Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Basis des aktuellen Normenwerks und gemäß der anerkannten Regeln der Technik. In unseren Beratungen profitieren Sie von unserem langjährigen Fachwissen in Verbindung mit der aktuellsten Fachliteratur. Wir freuen uns auf Ihre Beratungsanfrage!

Privatgutachten

Neben Gerichtsgutachten erstellt unser Sachverständigenbüro auch Privatgutachten. Diese sogenannten Parteigutachten untersuchen und beurteilen ungeklärte Sachverhalte mit der erforderlichen, fachlich fundierten Tiefe auf einer unabhängigen und unparteiischen Basis. Als Institution, Unternehmen oder Privatperson können Sie ein sachverständiges Privatgutachten jederzeit selbst beauftragen und für Beweiszwecke vor Gericht verwenden. Im Gegensatz zum gerichtlich angeordneten Gerichtsgutachten gilt das Privatgutachten prozessrechtlich als Parteivortrag.
 
Institutionen, Firmen und Kommunen, für die wir bereits als Privatgutachter tätig waren, sind:

Sachkundeprüfung nach § 8 der HWO

Auch bei einer (noch) nicht absolvierten Meisterprüfung können Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Als dazu berechtigter Sachverständige können wir Ihnen die Ausnahmebewilligung zur selbstständigen Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks erteilen. Im Rahmen der Sachkundeprüfung nach §8 der Handwerksordnung (HwO) prüfe ich Ihre theoretischen und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ab und dokumentiere diese für die Handwerkskammer.
 
Berücksichtigt werden u.a.:
  • bisherige berufliche Tätigkeiten und Erfahrungen
 
Bestandteile der Prüfung sind:
  • Die Theorie: Technische Mathematik, Technologie, Arbeitsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Das Fachgespräch
  • Die Handfertigungsprobe
 
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch bei der Handwerkskammer Aachen.