Diese Cookie-Erklärung gilt für die Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums.
Unsere Website, https://www.heinrichs-sv.de (im folgenden: “Die Website”) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden all diese unter “Cookies” zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.
Ein Cookie ist eine einfache kleine Datei, die gemeinsam mit den Seiten einer Internetadresse versendet und vom Webbrowser auf dem PC oder einem anderen Gerät gespeichert werden kann. Die darin gespeicherten Informationen können während folgender Besuche zu unseren oder den Servern relevanter Drittanbieter gesendet werden.
Ein Skript ist ein Teil des Programmcodes, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.
Ein Web-Beacon (auch Pixel-Tag genannt), ist ein kleines unsichtbares Textfragment oder Bild auf einer Website, das benutzt wird, um den Verkehr auf der Website zu überwachen. Um dies zu ermöglichen werden diverse Daten von Ihnen mittels Web-Beacons gespeichert.
5.1 Technische oder funktionelle Cookies
Einige Cookies stellen sicher, dass Teile unserer Website richtig funktionieren und Ihre Nutzervorlieben bekannt bleiben. Durch das Platzieren funktionaler Cookies machen wir es Ihnen einfacher unsere Website zu besuchen. Auf diese Weise müssen Sie bei Besuchen unserer Website nicht wiederholt die gleichen Informationen eingeben, oder Ihre Gegenstände bleiben beispielsweise in Ihrem Warenkorb bis Sie bezahlen. Wir können diese Cookies ohne Ihr Einverständnis platzieren.
5.2 Analysecookies
Da Statistiken anonym erfasst werden, ist keine Erlaubnis erforderlich, um analytische Cookies zu platzieren.
5.3 Soziale-Medien-Buttons
Auf unserer Website haben wir Schaltflächen für Facebook und WhatsApp eingefügt, um Webseiten (z. B. “Gefällt mir”, “Anheften”) oder Teilen (z. B. “Tweet”) in sozialen Netzwerken wie Facebook und WhatsApp zu unterstützen. Diese Schaltflächen verwenden einen Code, der von Facebook und WhatsApp selbst stammt. Dieser Code platziert Cookies. Diese Social-Media-Schaltflächen können auch bestimmte Informationen speichern und verarbeiten, so dass Ihnen eine personalisierte Werbung angezeigt werden kann.
Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern kann), um zu erfahren, wie sie mit Ihren (persönlichen) Daten umgehen, die sie mithilfe dieser Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. Facebook und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.
Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, stimmen Sie zu, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.
Sie haben in Bezug auf Ihre persönlichen Daten die folgenden Rechte:
Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.
Sie können Ihren Internetbrowser verwenden um automatisch oder manuell Cookies zu löschen. Sie können außerdem spezifizieren ob spezielle Cookies nicht platziert werden sollen. Eine andere Möglichkeit ist es Ihren Internetbrowser derart einzurichten, dass Sie jedes Mal benachrichtigt wirst, wenn ein Cookie platziert wird. Für weitere Information über diese Möglichkeiten beachten Sie die Anweisungen in der Hilfesektion Ihres Browsers.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden diese neu platziert wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:
Walter Heinrichs – öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Metallbauer-Handwerk
Witzerather Str. 11
D- 52152 Simmerath
Telefon: +49 (0) 2473 – 87 413
Telefax: +49 (0) 2473 – 68 314
E-Mail: info@heinrichs-sv.de
Als Sachverständiger habe ich im Laufe meiner Karriere zahlreiche Presseartikel verfasst, um mein Wissen und meine Erfahrungen mit anderen zu teilen. Ich sehe es als meine Aufgabe an, mein Wissen und meine Erfahrung zu verbreiten und damit dazu beizutragen, dass der Beruf des Sachverständigen transparenter und zugänglicher wird.
Als Sachverständiger biete ich eigene Seminare an, in denen ich mein Fachwissen und meine Erfahrung auf meinem Gebiet teile.
In meinen Weiterbildungen können Teilnehmer von meinem umfangreichen Know-how profitieren und lernen, wie sie ihre Arbeit effizienter gestalten und Probleme erfolgreich lösen können. Mit meinem Seminarangebot möchte ich dazu beitragen, dass die Teilnehmer ihr Potenzial voll ausschöpfen und ihre Karrierechancen verbessern können.
Eigene Seminare – Der Richter und der Sachverständige: In diesem Seminar erlenen Sie Tricks und Tipps aus Sachverständigen-Sicht , sowie Lösungsansätze für eine effektive Sachverständigenarbeit, um die Denkweise des Richters besser zu verstehen, und so eine optimale Zusammenareit zu erreichen.
Bei einem Gerichtsgutachten wird zur Klärung einer Sachlage ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger damit beauftragt, eine vom Gericht gestellte Beweisbeschlussfrage, nach einem gemeinsam mit den Parteien durchgeführtem Ortstermin, an Hand der Inaugenscheinnahme und seines Fachwissens zu klären. Hierbei ist im gerichtlichen Verfahren unbedingt die Parteiengleichheit einzuhalten. (Walter Heinrichs)
Unsere Gutachten haben wir u.a. schon für folgende Gerichte erstellen dürfen:
Das selbständige Beweisverfahren (rüher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.
Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen. (Wikipedia)
Sie können unser Sachverständigenbüro auch für die Teil- oder Komplettbetreuung Ihrer Metallbau-Maßnahmen beauftragen: Hierzu zählen die Planung, Abnahme und Prüfung von Objekten ebenso wie die Prüfung von Rechnungen und Aufträgen. Zudem führen wir auch Qualitätssicherungen für Metallbau-Maßnahmen durch. Teilen Sie uns Ihr konkretes Anliegen gerne mit!
Bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an benachbarten Wohnungen und Gebäuden entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden vorher bereits vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es vor Beginn solcher Bauarbeiten zu empfehlen, eine Beweissicherung durchzuführen. Kontaktieren Sie unser Sachverständigenbüro, wenn Sie sich für eine solche Beweissicherung interessieren.
Als Sachverständige beraten wir Sie bei Walter Heinrichs zu allen Fragen der Statik und Standsicherheit und überprüfen verdeckte Mängel. Das kann beispielsweise durch eine Bauteilöffnung geschehen. Unterstützung bei der Prüfung und Überwachung von Baumaßnahmen erhalten wir von einem Statiker-Büro und einem Metallografie-Unternehmen zur Werkstoffprüfung. Für unsere Prüfungs- und Überwachungsleistungen kooperieren wir u.a. mit der Fachhochschule Aachen. Sprechen Sie uns an!
Bei Walter Heinrichs beraten wir Sie als Sachverständige umfassend bei allen Ausführungen im Stahl- und Metallbau – bereits vor Auftragsbeginn. Die Prüfung der norm- und fachgerechten Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Basis des aktuellen Normenwerks und gemäß der anerkannten Regeln der Technik. In unseren Beratungen profitieren Sie von unserem langjährigen Fachwissen in Verbindung mit der aktuellsten Fachliteratur. Wir freuen uns auf Ihre Beratungsanfrage!